Ein Leser, tätig im Bereich IT – Fieldservice stellte folgende Frage:

VDE Prüfung – Zur Datenübermittlung betreiben wir einen Router, dieser Router ist gemietet. Wer ist für die VDE Prüfung verantwortlich, der Betreiber oder der Eigner?

In den Vorschriften wird häufig der Arbeitgeber in die Pflicht genommen. Die  LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung- LV 35  (BetrSichV) gehen auf diese Frage explizit ein: …“Grundsätzlich ist der Arbeitgeber, der ein Arbeitsmittel seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt, für die Erfüllung der Anforderungen der BetrSichV verantwortlich, unabhängig davon ob er das Arbeitsmittel nur gemietet, geleast oder geliehen hat. Er muss sich vergewissern, dass das Arbeitsmittel vor allem den Arbeitsschutz- und sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht. Diese können z. B. in der Bestellung bzw. Anforderung oder im Leasing- bzw. Mietvertrag vorgegeben oder vereinbart sein.“ Handelt es sich um eine ortsfeste elektrische Anlage ist der Eigentümer dieser ortsfesten elektrischen Anlage für Wiederholungsprüfungen verantwortlich. Im Gegenzug dazu muss der Mieter dafür sorgen, dass alle elektrischen Geräte, die er an die Anlage anschließt zu keinem Schaden der ortsfesten Geräte führen. Produkttipp zum Thema: > Prüplaketten für Prüfvorschriften BetrSichV, DGUV