maschinen-kennzeichnungBereits seit 2009 ist die sogenannte Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Kraft. Für die EU, die Schweiz und die Türkei ist sie das maßgebliche Regelwerk zur Unfallverhütung beim Inverkehrbringen von Maschinen. Um eine einheitliche Auslegung der Richtlinie zu gewährleisten, wurde ein Leitfaden aufgesetzt. Der Leitfaden, den es bisher nur in englischer Sprache komplett gab, wurde nun auch in einer deutschen Übersetzung vollständig veröffentlicht.

Hilfestellung für die Praxis: Der Leitfaden erläutert die Artikel der Maschinenrichtlinie, um es Anwendern zu erleichtern, die Bestimmungen der Richtlinie umzusetzen. In dem 432-seitigen Dokument wird der Wortlaut der Maschinenrichtlinie stets in roter Schrift und mit Umrandung hervorgehoben. Dazu passend findet der Leser Erläuterungen und Anmerkungen. So werden beispielsweise hinsichtlich der Kennzeichnung der Maschinen auf Seite 246 ff. die erforderlichen Pflichtangaben der Richtlinie zitiert und detaillierte Informationen zur praktischen Umsetzung gegeben. Dies liefert u. A. Hilfestellung bei der Gestaltung, Größe und Materialanforderungen sogenannter Typenschilder.

Neben den Herstellern richtet sich das ausführliche Nachschlagewerk auch an Distributoren, Sicherheitsverantwortliche der Berufsgenossenschaften oder Prüfstellen. Die mit der vollständigen Übersetzung einhergehende verbindliche Auslegung der Richtlinie soll eine einheitliche Anwendung der Kennzeichnungs- und Sicherheitsbestimmungen garantieren. Das Ziel ist es, Handelshemmnisse auf dem europäischen Binnenmarkt abzubauen.

Nachdem bereits übersetzte Teile des Leitfadens veröffentlicht wurden, liegt nun der gesamte Text in deutscher Sprache vor. Der Übersetzungsentwurf, der von der EU-Kommission vorgelegt wurde, entstand in enger Zusammenarbeit mit allen deutschsprachigen Ländern und wurde inhaltlich durch die nationalen Ministerien geprüft.

» Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in deutscher Sprache (BAuA)
» BAuA Faltblatt „Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG – Schon im Unternehmen umgesetzt?“

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