Hitze am ArbeitsplatzSo schön die sommerlichen Temperaturen in der Freizeit sind, so sehr können sie während der Arbeit zur Tortur werden. Ab einer Raumtemperatur von über +26 °C beginnt, je nach Tätigkeit, die Leistungsfähigkeit von Arbeitnehmern merklich nachzulassen. Deswegen ist eine Temperaturregulierung im Sommer genauso elementar, wie die Heizung im Winter. Obwohl es “Hitzefrei” im Büro oder einen konkreten Anspruch auf eine Klimaanlage nicht gibt, sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet, Maßnahmen gegen Hitze am Arbeitsplatz zu treffen.

Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 „Raumtemperatur“ setzt je nach Schwere der Arbeit drei Temperaturgrenzen, ab denen Maßnahmen ergriffen werden sollen. Die erste dieser Grenzen setzt fest, dass in Arbeitsräumen, sowie in Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen grundsätzlich +26 °C nicht überschritten werden sollen.

Das gilt insbesondere für Arbeitnehmer, die schwere körperliche Arbeit zu verrichten haben oder aber Schutzkleidung tragen müssen, die die Wärmeabgabe stark beeinträchtigen. Sind solche oder besonders schutzbedürftige Arbeitnehmer (Schwangere, Ältere, stillende Mütter, etc.), Raumtemperaturen von über +26 °C ausgesetzt, müssen Maßnahmen gemäß einer Gefährdungsbeurteilung ergriffen werden.

Ab einer Raumtemperatur von über +30 °C müssen unabhängig von der Tätigkeit Maßnahmen ergriffen werden, die zu einer merkbaren, dauerhaften Abkühlung des Raums führen. Als Beispiele für geeignete Maßnahmen nennt die ASR:

  • Die Temperatur über eine gezielte Lüftung zu steuern, bspw. über Nacht zu lüften und damit Räume zu kühlen
  • Thermische Lasten, d. h. zusätzliche Hitzequellen, bei Möglichkeit zu vermeiden, etwa elektrische Geräte nur bei Bedarf zu betreiben
  • Besonders in den frühen Morgenstunden zu lüften
  • Gleitzeitregelungen zu nutzen, um zu besonders heißen Tageszeiten die Arbeit ruhen zu lassen
  • Die Bekleidungsregelungen zu lockern, etwa auf den Businessdress zu verzichten
  • Geeignete Getränke (z. B. Trinkwasser) bereitzustellen

Die dritte Grenze ist mit einer Raumtemperatur von +35 °C erreicht. Ab hier schreibt die ASR vor, dass ohne explizite Schutzmaßnahmen, wie Hitzeschutzkleidung, Entwärmungsphasen, Luftduschen oder Wasserschleier ein Raum nicht mehr als Arbeitsplatz geeignet ist.

Zusätzlich fordert die ASR explizit Sonneneinstrahlung im Sommer regeln zu können. Fenster und Ähnliches müssen einerseits so beschaffen sein, dass der Arbeitsplatz ausreichend beleuchtet wird. Andererseits sollen sie nicht zu einer übermäßigen Erwärmung, d.h. über +26 °C, führen und dürfen auch nicht so beschaffen sein, dass dort Arbeitende geblendet werden.

Umgekehrt müssen aber auch die Untergrenzen eingehalten werden. Mit einer falsch eingestellten Klimaanlage lässt sich die für Büroräume angepeilte Untergrenze von +20 °C schnell unterbieten. Die optimale Raumtemperatur beträgt ganzjährig zwischen +20 °C und +26 °C.

» ASR A 3.5 auf der Seite der BAuA zum Herunterladen

Wie Sie der Hitze am Arbeitsplatz entgegenwirken können

Um Hitze am Arbeitsplatz vorzubeugen eignet sich der der Einsatz von Ventilatoren oder Raumklimageräten um angenehme Arbeitsbedingungen bei Hitze zu schaffen. Um die Raumtemperatur rund um die Uhr im Blick zu haben empfehlen sich Multifunktionsuhren mit Temperaturanzeige.

Die deutsche Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat „Empfehlungen für heiße Sommertage in Arbeitsstätten auf einer Infoseite zusammengetragen. Neben der ausführlichen Erläuterung der Arbeitgeberverpflichtung werden Empfehlungen für Arbeitsstätten in Gebäuden sowie für Arbeitsplätze im Freien gegeben. Die umfangreichen Tipps und Maßnahmen enthalten außerdem Anleitungen zu hitzebedingten Gesundheitsstörungen und Hitzeerkrankungen.

Themenseite Hitze am Arbeitsplatz

Eine weitere praktische Hilfe bei Hitze am Arbeitsplatz bietet die BAuA in Form eines kostenlosen Faltblatts „Sommerhitze im Büro. Der Ratgeber nennt zahlreiche Sofortmaßnahmen, um die Arbeitsbedingungen bei Hitze zu verbessern. So können Arbeitgeber beispielsweise durch die Lockerung der Kleiderordnung oder die Bereitstellung von Getränken Maßnahmen gegen Hitze am Arbeitsplatz zusätzlich unterstützen.