Infografik Gehörschutz

Infografik Gehörschutz

Wie laut sind eigentlich 80 Dezibel? Unsere Infografik zeigt einen Lärmpegel mit Beispielen aus dem täglichen Leben.

Lärmschutz ist eine der zentralen Pflichten des Arbeitsschutzes. Durch die für alle Arbeitnehmer verpflichtenden Arbeitsschutzschulungen muss diesen die Gefahr von übermäßigem Lärm deutlich gemacht werden. Dabei müssen die genauen Grenzwerte zentraler Gegenstand der Schulungen sein.

Einen Zustand völliger Stille erleben nur die wenigsten Menschen. Eine Geräuschbelastung von nahezu null Dezibel kann nur in speziell dafür entwickelten Tonlaboren erreicht werden. Die sogenannten „toten Räume“ sind durch ihre Bauart so beschaffen, dass jeglicher Schall geschluckt wird. Allerdings halten nur die wenigsten Leute eine solche vollständige Stille länger als einige Minuten aus. Auch eine Umgebung, in der es so leise ist, dass man die eigenen Körperfunktionen hört, führt zu gesundheitlichen Beschwerden wie Schwindelgefühlen und Angstzuständen.

Der Regelfall ist, dass wir immer verschiedenen Schallquellen ausgesetzt werden. Was wir als Stille bezeichnen, sind meist Geräuschexpositionen unterhalb von 30 dB, etwa solche durch Geräusche wie Blätterrascheln oder sehr gedämpfte Außengeräusche. Dabei ist der Schalldruckpegel, mit dem gemessen wird, wie laut ein Geräusch in etwa ist, so geeicht, dass 0 dB der Hörschwelle entspricht. Ab diesem Schalldruck ist es für einen Menschen möglich, Geräusche mit einer Frequenz von 2 kHz wahrzunehmen. Jede Verdopplung des Schalldrucks bedeutet dann eine Erhöhung um einen Wert von 3 dB, d.h. 63 dB ist sozusagen doppelt so laut wie 60 dB. Die für uns alltägliche und gesundheitlich unbedenkliche Geräuschexposition liegt zwischen 40 und 80 dB. Ein normales Gespräch hat etwa 40 – 50 dB Schalldruck, eine Waschmaschine (siehe Infografik) etwa 55 dB und ein Staubsauger etwa 70 dB.

Ab 80 dB beginnt der problematische Bereich. Dabei handelt es sich um den Schalldruck einer stark befahrenen Straße oder eines elektrischen Rasenmähers, der wohlgemerkt bereits dem 2.000 fachen Schalldruck eines normalen Gesprächs entspricht. Oberhalb von 85 dB ist der Geräuschpegel so groß, dass bei längerer Exposition Schäden auftreten. Arbeitgeber sind verpflichtet bei einer dauerhaften Lärmbelastung oberhalb dieser Grenze ihre Arbeitnehmer mit Gehörschutz auszustatten und zu gewährleisten, dass dieser auch benutzt wird. Als Richtwert gilt, dass eine Person einem Geräuschpegel von 85 dB maximal 8 Stunden ausgesetzt werden darf und jede Verdopplung des Schallpegels einer Halbierung der maximal zulässigen Expositionszeit entspricht, d.h. bei 88 dB nur noch 4 Stunden, bei 91 dB nur 2 Stunden, etc. Damit kann man sich in einer Diskothek mit einer Geräuschbelastung von 100 dB nur gerade einmal eine Viertelstunde aufhalten, ohne einen Hörschaden zu erleiden. Allerdings lohnt sich ein so lauter Musikkonsum auch nicht – Toningenieure optimieren den Klang einer Aufnahme normalerweise für eine Lautstärke von 80 dB.

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