33-sicherheitsregelnArbeiten an und in elektrischen Anlagen stellen ein Risiko für die Ausführenden dar. Daher gelten fünf Sicherheitsregeln, die Voraussetzung für ein sicheres Arbeiten an elektrischen Anlagen sind.

In vielen Unternehmen gehören Arbeiten an und in elektrischen Anlagen zu den regelmäßigen Aufgaben von Elektrotechnikern. Gerade dann, wenn diese Anlagen mit Starkstrom betrieben werden oder unter hoher elektrischer Spannung stehen, sind Arbeiten gefährlich. Um solche Gefahren zu minimieren, existieren fünf elementare Sicherheitsregeln, die unbedingt beachtet werden müssen.

1. Freischalten (D, AT) / Freischalten und allseitig trennen (CH)

Freischalten meint die (allpolige) Trennung von spannungsführenden Teilen einer Anlage. Ab 50 V Wechsel- oder 120 V Gleichspannung müssen Anlagen von Spannungsquellen getrennt werden. Dabei reicht es nicht aus, nur den Stromkreislauf zu unterbrechen, sondern alle Pole (allpolig) müssen vom Stromnetz getrennt werden. Dafür existieren in den meisten Anlagen entsprechende Vorrichtungen, etwa Trenn- oder Hauptschalter, Sicherungen oder direkte Stromverbindungen wie Steckverbindungen.

2. Gegen Wiedereinschalten sichern (D, AT, CH) 

Während an einer Anlage gearbeitet wird, darf es für niemanden möglich sein, die Anlagen wieder in Betrieb zu nehmen. Der Techniker selbst muss daher entsprechende Schalter oder Vorrichtungen, mit denen die Anlage wieder eingeschaltet werden könnte, z.B. mit Lockout-Systemen vor Beginn seiner Arbeit dagegen absichern.

3. Spannungsfreiheit allpolig feststellen (D) / Spannungsfreiheit feststellen (AT) / auf Spannungslosigkeit prüfen (CH)

Die dritte Sicherheitsregel fordert, dass ein Techniker eine Anlage darauf prüfen muss, ob sie tatsächlich nicht mehr unter elektrischer Spannung steht. Dafür darf der Prüfer nur Messinstrumente verwenden, die für eine solche Prüfung auch vorgesehen sind. Durch einen Funktionstest an einer eindeutig Spannung führenden Anlage vor und nach der Prüfung soll sichergestellt werden, dass es weder vor noch während der Prüfung zu einem Defekt des Messinstruments gekommen ist.

4. Erden und kurzschließen (D, CH) / Erden und Kurzschließen: a) in Hochspannungsanlagen jedenfalls, b) in Kleinspannungs-oder Niederspannungsanlagen, wenn die Gefahr besteht, dass die Anlage unter Spannung gesetzt wird (AT)

Steht eine Anlage nicht mehr unter Spannung, sollten Leiter und Erdung mithilfe von Erdungs- und Kurzschlussvorrichtungen (EuK) miteinander verbunden werden. Dadurch werden die Leiter kurzgeschlossen und verhindert, dass es bei einem irrtümlichen Wiederanschalten der Anlage zu einer Gefährdung kommen kann.

5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken (D, AT) / gegen benachbarte, unter Spannung stehende Teile schützen (CH)

Zusätzlich zu den Schutzmaßnahmen müssen unter Spannung stehende Teile, die sich im Arbeitsumfeld befinden, isoliert werden. Dabei gilt einerseits, dass die Schutzmaßnahmen von der Spannung abhängen, wobei anhand des Grenzwerts 1 kV die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen unterschieden werden. Andererseits muss der Verantwortliche nicht nur die Anlagen selbst isolieren, sondern sich auch mit einer geeigneten Persönlichen Schutzausrüstung selbst gegen Berührung von Spannungsleitern schützen.

Wegen ihrer zentralen Bedeutung für die Arbeit an elektrischen Anlagen sind die fünf Sicherheitsregeln in einigen Normen und Vorschriften festgelegt. So verweist die europäische Norm EN 50110-1, die auf der VDE-Norm 0105-1 basiert, explizit auf die Regeln und ebenso die österreichische Elektroschutzverordnung (ESV) von 2012 sowie die beiden Schweizer Verordnungen über elektrische Starkstromanlagen und elektrische Niederspannungsinstallationen.

Um die Umsetzung der Sicherheitsregeln zu gewährleisten, ist es auch nötig, das Personal entsprechend zu schulen. Ebenfalls hilfreich für die Durchsetzung sicherer Standards bei der Arbeit an und in elektrischen Anlagen ist eine entsprechende Beschilderung der Anlagen mit den fünf Sicherheitsregeln.

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