Ersthelfer-Ausbildung

Revision der Ersthelfer Ausbildung

Betriebliche Ersthelfer spielen im Schutz der Beschäftigten vor dauerhaften Gesundheitsschäden eine zentrale Rolle. Je früher Erste-Hilfe-Maßnahmen ergriffen werden, desto höher sind die Chancen, keinen dauerhaften Schaden davonzutragen. Bei Arbeitsunfällen sind es besonders die betrieblichen Ersthelfer, die als Erstes zur Verfügung stehen. Deswegen ist die Ausbildung der Ersthelfer wichtig: Sie müssen genau wissen, was sie zu tun haben, um in Unfallsituationen schnell Hilfe leisten zu können.

Daher wird die Ausbildung der Ersthelfer immer wieder angepasst, um den aktuellen Wissensstand zur bestmöglichen Ausbildung der Helfer abzubilden. So auch in der jüngsten Revision zur Ausbildung betrieblicher Ersthelfer, die ab April 2015 gilt: Auffälligste Neuerung ist dabei die Veränderung im Umfang der Lehrgangseinheiten. War die Erstausbildung bisher auf 16 Stunden angesetzt, wird diese nun auf neun Stunden reduziert. Dafür werden die weiterhin alle zwei Jahre fälligen Auffrischungskurse in ihrem Umfang von acht Stunden auf neun Stunden erweitert. Grund für diese Änderungen ist die Schwierigkeit bei der Ausbildung von Ersthelfern, die vermittelten Kenntnisse dauerhaft präsent zu halten.

Um die Verkürzung der Ausbildung, wie auch die bessere Verfügbarkeit der Kenntnisse zu ermöglichen, soll die Ausbildung einerseits kompakter und andererseits praxisnäher gestaltet werden. Künftig sollen detailliertere medizinische Informationen und Handlungsanweisungen zugunsten der praxisgerechten Umsetzung von Hilfsmaßnahmen in den Hintergrund treten. Insbesondere einfache Erste-Hilfe-Maßnahmen, lebensrettende Sofortmaßnahmen und grundsätzliche Handlungsstrategien sollen dann den Schwerpunkt der Ausbildung bilden.

Derzeit ist nur die Revision der Ausbildung beschlossen. Es sollen aber die Regelwerke, in denen die Ersthelfer-Ausbildung festgeschrieben ist, nach und nach angepasst und neu veröffentlicht werden. Referenzwerk wird der DGUV Grundsatz 304-001 „Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“ sein, die den bisherigen Grundsatz BGG/GUV-G 948 ablöst. Dieser befindet sich derzeit in Überarbeitung und wird dann mit geringfügigen Anpassungen die Regelung der neuen Ersthelfer-Ausbildung enthalten.

» Übersicht der Revision der Ersthelfer-Ausbildung https://www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/documents/revision.pdf
» Übersicht über das DGUV Regelwerk zur Ersten-Hilfe https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/Vorschriften-und-Regeln/index.jsp
» SETON Erste-Hilfe https://www.seton.de/98/Erste-Hilfe-und-Hygiene/