DGUV Vorschrift 3

DGUV Vorschrift 3

Auch im Rahmen der Prüfpflichten für elektrische Anlagen und Betriebsmittel hat in diesem Jahr eine entscheidende Änderung stattgefunden.  Bereits im Mai 2014 wurde die BGV A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ umbenannt in DGUV Vorschrift 3. Inhaltlich hat sich nichts geändert, aber die Umstellung bleibt gerade für Prüfverantwortliche nicht ohne Wirkung.

Die zweigleisige Struktur des deutschen Arbeitsschutzrechts ist nach wie vor sehr erfolgreich. Das Nebeneinander eines grundsätzlich durch den Gesetzgeber vorgegebenen Rechts und eines autonomen Rechts, das die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherung herausgeben, erlaubt eine sehr flexible Gesetzgebungspraxis. Dass diese Rechtsstrukturen regelmäßig an den Stand der Technik angepasst werden müssen, bedeutet zwar einen gewissen Aufwand für diejenigen, die diese erlassen. Gleichwohl kann damit vermieden werden, dass auch Regelwerke noch in Kraft sind, die der heutigen Arbeitssituation nicht mehr gerecht werden.

Parallel zur Überarbeitung des Arbeitsschutz-Regelwerks durch den Gesetzgeber, d.h. die Überarbeitung und Neuerstellung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), überarbeiten auch die Berufsgenossenschaften und die Unfallkasse ihr autonomes Regelwerk. Die offensichtlichste Änderung ist dabei der Name. War das Regelwerk der Berufsgenossenschaften bisher in die vier Kategorien Berufsgenossenschaftliche Grundsätzen, Vorschriften, Regeln und Informationen (meist BGG, BGV, BGR und BGI abgekürzt) unterteilt, erhalten diese nun nach und nach neue Namen. Um deutlicher zu machen, dass es sich dabei um Unfallverhütungsvorschriften handelt, wird im Namen nun auf die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) verwiesen. So wurden die bisherigen Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften A1 und A2 bereits an diese neue Namensstruktur angepasst und heißen nun als zusammengefasstes Regelwerk DGUV Vorschrift 1.

DGUV Prüfplaketten

Zuletzt ist die bisherige BGV A3, die sich inhaltlich mit den Unfallverhütungsvorschriften beim Betrieb von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln beschäftigt, in dieses neue System eingefügt worden. Aus der BGV A3 ist die DGUV Vorschrift 3 geworden. Inhaltlich wurde die Vorschrift allerdings noch nicht überarbeitet. Die “alte” BGV A3 ist noch vollumfänglich gültig. Die einzige zentrale Umstellung betrifft die Praxis, erfolgte bzw. anstehende Prüfungen von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen nach BGV A3 mit entsprechenden Plaketten zu kennzeichnen. Hierbei können zwar auch weiterhin die bisherigen Motive verwendet werden. Um jedoch mit den Änderungen konsistent zu bleiben, sollten nun statt Prüfplaketten mit einem Verweis auf die BGV A3 solche eingesetzt werden, die auf eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 hinweisen.

Nicht nur bei der Prüfung von elektrischen Anlagen wirken sich die Veränderungen aus. Auch weitere Regelwerke, die für Prüfpflichten relevant sind, sind von der Namensänderung betroffen. So sind bspw. die bisherige Prüfpflichten für Flurförderzeuge, die ursprünglich in der BGV D27 geregelt wurden, nun in der neuen DGUV Vorschrift 68 enthalten.

Die Änderungen der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften führen bei vielen Unternehmen zu einer Umstellung – wie auch bei SETON zu Änderungen des Sortiments an Prüfplaketten. Diese Umstellung erfolgt derzeit und kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Sämtliche Prüfplaketten, die auf Prüfvorschriften verweisen, die sich ändern oder geändert haben, erhalten Sie daher sowohl mit Verweis auf die alten BG Vorschriften wie auch auf die neuen DGUV Vorschriften. Ebenso bietet SETON individuelle Prüfplaketten, so dass Sie auch weitere Designs oder speziell für Ihre Bedürfnisse angefertigte Motive bestellen können. Prüfplaketten mit Motiven, die auf nicht mehr gültige BG Vorschriften verweisen, können allerdings weiterhin verwendet werden und behalten ihre Gültigkeit.

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