11-sicherheitsregeln-arbeitsunfaelleArbeitsunfälle verursachen schwerwiegende Schäden und können im schlimmsten Fall zum Tode von Arbeitnehmern führen. Eine sicherheitsgemäße Arbeitsweise verhindert solche Arbeitsunfälle. 11 elementare Sicherheitsregeln helfen dabei, Arbeitsunfälle zu vermeiden.

Viele Arbeitsunfälle entstehen, obwohl ein sicherheitsgemäßes Verhalten sie verhindert hätte. Arbeitnehmer, die sich unvorsichtig verhalten oder die Gefahren ihrer Arbeitsweise unterschätzen, gehen das Risiko ein, Verletzungen oder Schäden davon zu tragen. Gegen gefährliche Verhaltensweisen hilft aber letztlich nur, richtige Arbeitsweisen aufzuzeigen. Das beinhaltet nicht nur, Mitarbeiter darauf hinzuweisen, wie sie sich verhalten sollen. Auch Vorgesetzte müssen instruiert werden, wann sie bei gefährlichen Verhaltensweisen einschreiten müssen und welche Voraussetzungen sie schaffen müssen, damit Arbeitnehmer sicher arbeiten können.

11 Sicherheitsregeln für Mitarbeiter und Vorgesetzte zur Vermeidung von Arbeitsunfällen:

1. Nicht vermeidbare Gefahrenquellen
Mitarbeiter berücksichtigen Sicherheitshinweise und Verhaltensweisen zum Umgang mit Gefahrenquellen, die sich nicht beseitigen lassen.
Vorgesetzte gewährleisten, dass alle Gefahren minimiert werden, auf nicht vermeidbare Gefahren ausreichend hingewiesen wird und sichere Verhaltensweisen eingehalten werden.

2. Schäden und Prüfung
Mitarbeiter achten auf Schäden und Mängel an Maschinen, Anlagen und Arbeitsmitteln, geben diese weiter und arbeiten nur mit mängelfreien Arbeitsmitteln.
Vorgesetzte sorgen dafür, dass Arbeitsmittel, Maschinen und Anlagen stets in einwandfreiem Zustand sind, und lassen diese regelmäßig prüfen.

3. Maschinensicherheit
Mitarbeiter dürfen Maschinen und Anlagen nur bedienen, wenn sie dazu berechtigt und ausgebildet sind. Fehlen Schutzeinrichtungen oder sind sie manipuliert worden, darf an der Maschine nicht gearbeitet werden.
Vorgesetzte haben dafür zu sorgen, dass Maschinen und Anlagen stets sicher benutzt werden können und Mitarbeiter diese auch sicher und nur in dafür vorgesehener Weise benutzen. Ferner müssen sie Manipulationen unterbinden.

4. Instandhaltung
Mitarbeiter müssen bevor sie Wartungsarbeiten an einer Anlage durchführen Energiequellen und Materialströme ausschalten und die Anlage durch eine persönliche Schutzvorrichtung vor Wiedereinschalten schützen.
Vorgesetzte müssen Improvisationen unterbinden und geeignete Sicherungs- und Abschaltvorrichtungen schaffen oder bereitstellen.

5. Elektrische Anlagen
Nur geschulte Mitarbeiter, die dazu berechtigt sind, führen Arbeiten an elektrischen Anlagen durch.
Vorgesetzte setzen nur entsprechend geschulte und berechtigte Personen bei Arbeiten an elektrischen Anlagen ein.

6. Persönliche Schutzausrüstung
Mitarbeiter nutzen stets die für eine Arbeit erforderliche Schutzausrüstung.
Vorgesetzte stellen die für jede Tätigkeit nötige Schutzausrüstung bereit und sorgen dafür, dass diese auch genutzt wird.

7. Absturzsicherung und Stolpern
Mitarbeiter müssen darauf achtgeben, dass sie ihren Standort und ihre Arbeitsmittel so wählen, dass sie nicht abstürzen, fallen oder stolpern können. Insbesondere halten sie Arbeitsplätze und Verkehrswege frei von Stolperfallen und nutzen bei Arbeiten in der Höhe Absturzsicherung.
Vorgesetzte sind dazu verpflichtet, Improvisationen zu unterbinden und die Bedingungen für sichere Arbeitsplätze und Zugänge zu diesen zu schaffen.

8. Leitern
Mitarbeiter müssen darauf achten, nur geeignete und intakte Leitern zu benutzen.
Vorgesetzte müssen sicherstellen, dass Leitern nur benutzt werden, wenn andere Mittel zur Arbeit in der Höhe nicht zur Verfügung stehen. Sie tragen Sorge für die Unterweisung und Durchführung von Leiterprüfungen.

9. Gegenstände sichern
Mitarbeiter müssen sperrige, große und schwere Produkte stets bei jeder Form von Bearbeitung, Montage, Lagerung und Transport sichern.
Vorgesetzte sind dazu verpflichtet, Bedingungen zu schaffen, dass Gegenstände ausreichend gesichert werden können und die Mitarbeiter entsprechend instruiert werden.

10. Verkehrswege
Mitarbeiter sollen nur Verkehrswege benutzen, die sicher sind und auch als solche ausgewiesen wurden.
Vorgesetzte sorgen für sichere Verkehrswege, weisen diese aus und instruieren die Mitarbeiter, wie die Verkehrswege sicher benutzt werden können.

11. Chemikaliensicherheit
Mitarbeiter arbeiten nur mit Chemikalien, wenn sie entsprechend ausgebildet oder instruiert wurden. Insbesondere folgen sie den Verhaltensweisen zum Umgang mit Chemikalien und beachten Gefahrenhinweise.
Vorgesetzte setzen nur entsprechend geschulte Mitarbeiter ein, sorgen dafür, dass Mitarbeiter ausreichend informiert und instruiert werden und stellen Sicherheitseinrichtungen für den Umgang mit Chemikalien bereit.

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